Stellungnahme zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsveranstaltungen und zum Ausgleich von Verdienstausfällen

Der Landesbeirat für Jugendarbeit begrüßt, dass die Förderung fortgesetzt und die bis dahin geltende Richtlinie mit wenigen redaktionellen Änderungen erneuert wird. Die Richtlinie hat sich in der bisherigen Form als Instrument zur Förderung von Bildungsveranstaltungen und zur Erstattung von Verdienstausfall sehr bewährt.

Dennoch erlauben wir uns, eine Anregungen vorzubringen:

Die Höhe der Fördersätze nach 5.2 dieser Richtlinie ist seit Anfang der 1990er Jahre – und damit seit nunmehr fast 25 Jahren ­– unverändert geblieben. Lediglich bei der Umstellung von Deutscher Mark zu Euro gab es eine geringfügige Erhöhung durch die Rundung der Beträge.

Die Verbraucherpreise sind von 1992 bis 2014 um über 44% gestiegen(1). Durch die Nicht-Anpassung der Fördersätze haben die Jugendverbände daher enorme Einbußen hinnehmen müssen, die oftmals nur durch höhere Teilnahmebeiträge ausgeglichen werden konnten. Zugleich führen veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Erwartungen und Bedürfnisse, die auch an Jugendverbände herangetragen werden, zu erhöhten Kosten – so entstehen bspw. durch die Buchung von Tagungshäusern, die den Standards inklusiver Bildungsmaßnahmen Rechnung tragen, oder durch Übersetzungskosten (aktuell in der Arbeit mit jungen Geflüchteten) zusätzliche Kosten, die die Finanzierung von Angeboten für Jugendverbände erschweren.

Bei anderen Richtlinien, wie z.B. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung der politischen Jugendbildung, wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen.

Die nun anstehende Änderung der Richtlinie sollte daher genutzt werden, um die Fördersätze an die Inflationsrate der letzten 25 Jahre anzupassen.

Wir schlagen daher folgende Formulierung für 5.2 vor:

5.2      Die Zuwendung zur Senkung der Teilnahmekosten beträgt

5.2.1    bei Bildungsveranstaltungen von mindestens sechsstündiger Dauer

            – mit Übernachtung bis zu 34 EUR je Tag und Teilnehmenden,

            – ohne Übernachtung bis zu 19 EUR je Tag und Teilnehmenden und

5.2.2   bei Bildungsveranstaltungen von unter sechsstündiger Dauer bis zu 11 EUR je Tag und teilnehmende Person.

Da die im Haushalt zur Verfügung stehende Fördersumme bereits heute nicht auskömmlich ist, ist zugleich eine entsprechende Erhöhung des Haushaltsansatzes notwendig.

(1) vgl. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145120_list%253D1%2526145110_slot%253D2&https=1