Der Landesbeirat für Jugendarbeit begrüßt, dass die Förderung fortgesetzt und die bis dahin geltende Richtlinie mit wenigen redaktionellen Änderungen erneuert wird. Die Richtlinie hat sich in der bisherigen Form als Instrument zur Förderung von Bildungsveranstaltungen und zur Erstattung von Verdienstausfall sehr bewährt.